kreisangehörige


Eine Worttrennung gefunden

kreis · an · ge ·· ri · ge

Das Wort kreis­an­ge­hö­ri­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort kreis­an­ge­hö­ri­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "kreis­an­ge­hö­ri­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kreisangehörige bezieht sich auf Personen oder Gemeinden, die zu einem bestimmten Kreis gehören. Es handelt sich um den Plural der Form "kreisangehörig". Dieser Begriff beschreibt die Zugehörigkeit von Gemeinden zu einem Kreisverwaltungsbezirk. Kreisangehörige Gemeinden haben in der Regel weniger Einwohner als kreisfreie Städte und unterstehen der Verwaltung des Landkreises. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreis profitieren die kreisangehörigen Gemeinden von gemeinsamen Infrastruktur- und Verwaltungsleistungen. In Deutschland gibt es sowohl kreisangehörige Gemeinden als auch kreisfreie Städte.

Beispielsatz: Die kreisangehörigen Gemeinden haben unterschiedliche Entwicklungspläne.

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