Kreisbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Kreis · be · hör · de

Das Wort Kreis­be­hör­de besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kreis­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kreis­be­hör­de" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kreisbehörde bezeichnet eine administrative Institution auf der Ebene eines Landkreises in Deutschland. Sie ist zuständig für verschiedene öffentliche Aufgaben, darunter das Ausstellen von Ausweisen, die Genehmigung von Bauvorhaben und die Unterstützung von Sozialleistungen. Die Kreisbehörde fungiert als Bindeglied zwischen den kommunalen Verwaltungen und den höheren staatlichen Ebenen. Die Struktur dieser Behörde kann je nach Bundesland variieren, ihre Hauptaufgabe bleibt jedoch die umfassende Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bürger innerhalb des Landkreises.

Beispielsatz: Die Kreisbehörde ist zuständig für die Genehmigung von Bauanträgen in der Region.

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