Kreisverwaltungen


Eine Worttrennung gefunden

Kreis · ver · wal · tun · gen

Das Wort Kreis­ver­wal­tun­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kreis­ver­wal­tun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kreis­ver­wal­tun­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Kreisverwaltungen" bezieht sich auf die Verwaltungsorgane, die für die Leitung und Organisation der Landkreise in Deutschland zuständig sind. Die Kreisverwaltungen sind in erster Linie für die Umsetzung und Durchführung staatlicher Vorgaben und Entscheidungen auf kommunaler Ebene verantwortlich. Sie übernehmen Aufgaben wie die Verwaltung von öffentlichen Einrichtungen, den Erlass von Verordnungen, die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Planung und Umsetzung von Bauprojekten. Sie sind in Form von Landratsämtern oder Kreishäusern organisiert und arbeiten eng mit den Kommunen, Behörden und Institutionen zusammen.

Beispielsatz: Die Kreisverwaltungen sind für viele administrative Aufgaben in den Städten und Gemeinden zuständig.

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