Kreisverwaltungsreferats


Eine Worttrennung gefunden

Kreis · ver · wal · tungs · re · fe · rats

Das Wort Kreis­ver­wal­tungs­re­fe­rats besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kreis­ver­wal­tungs­re­fe­rats trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kreis­ver­wal­tungs­re­fe­rats" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Kreisverwaltungsreferats“ ist die Genitivform von „Kreisverwaltungsreferat“. Es bezeichnet eine spezifische staatliche oder kommunale Behörde, die für die Verwaltung und Organisation von Angelegenheiten innerhalb eines bestimmten Kreises zuständig ist. Dazu gehören häufig Themen wie Bürgerservice, Meldewesen, Baugenehmigungen und weitere Verwaltungsangelegenheiten. Der Begriff setzt sich aus „Kreis“ (eine geografische und administrative Einheit), „Verwaltung“ (der Prozess der Organisation und Regelung) und „Referat“ (eine Abteilung innerhalb einer Behörde) zusammen.

Beispielsatz: Das Kreisverwaltungsreferat ist zuständig für die Bürgeranliegen in unserem Landkreis.

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