Kreisverwaltungsreferenten


Eine Worttrennung gefunden

Kreis · ver · wal · tungs · re · fe · ren · ten

Das Wort Kreis­ver­wal­tungs­re­fe­ren­ten besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kreis­ver­wal­tungs­re­fe­ren­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kreis­ver­wal­tungs­re­fe­ren­ten" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kreisverwaltungsreferenten sind Beamte oder Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung, die in einem Referat (einer Fachabteilung) eines Landkreises tätig sind. Sie sind verantwortlich für die Bearbeitung von verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und die Umsetzung von Gesetzen auf kommunaler Ebene. Die Bezeichnung setzt sich aus den Worten "Kreis" (geografische Einheit) und "Verwaltungsreferent" (Fachkraft für Verwaltung) zusammen, wobei die Form "Referenten" hier den Plural beschreibt. Diese Funktion ist meist mit spezifischen Fachkenntnissen im Bereich der Kommunalverwaltung verbunden.

Beispielsatz: Der Kreisverwaltungsreferent informierte die Bürger über die neuen Regelungen im Bauwesen.

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