Kriegsdienstverweigerung


Eine Worttrennung gefunden

Kriegs · dienst · ver · wei · ge · rung

Das Wort Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kriegsdienstverweigerung ist das rechtliche Recht eines Staatsbürgers, den Kriegsdienst, also den aktiven Dienst in den Streitkräften seines Landes, aus Gewissensgründen abzulehnen. Dabei kann dieser Dienst aus religiösen, moralischen oder ethischen Überzeugungen heraus abgelehnt werden. Die Kriegsdienstverweigerung kann in Form einer Verweigerung des Wehrdienstes oder des Zivildienstes ausgedrückt werden. Dabei wird der Antrag auf Verweigerung in der Regel bei den zuständigen Behörden eingereicht und geprüft. Die Kriegsdienstverweigerung steht im Kontrast zur Pflicht, Wehrdienst zu leisten oder ein Teil der Verteidigungsstreitkräfte zu sein.

Beispielsatz: Die Kriegsdienstverweigerung ist ein grundlegendes Menschenrecht, das es Individuen ermöglicht, aus Gewissensgründen den Militärdienst abzulehnen.

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