Kriminaler


Eine Worttrennung gefunden

Kri · mi · na · ler

Das Wort Kri­mi­na­ler besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kri­mi­na­ler trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kri­mi­na­ler" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Kriminaler“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Kriminalbeamten oder -ermittler. Es handelt sich um einen Fachmann, der in der Kriminalpolizei arbeitet und für die Aufklärung von Straftaten verantwortlich ist. Die Tätigkeit umfasst das Sammeln von Beweisen, die Durchführung von Verhören und die Analyse von Tatorten. Der Begriff „Kriminaler“ leitet sich von „Kriminalität“ ab und wird oft in informellen Kontexten verwendet. Kriminalbeamte sind auf verschiedene Delikte spezialisiert, beispielsweise auf Drogenhandel, Betrug oder Gewaltverbrechen.

Beispielsatz: Der Kriminaler untersuchte den Tatort gründlich nach Hinweisen.

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