Kriminalgericht


Eine Worttrennung gefunden

Kri · mi · nal · ge · richt

Das Wort Kri­mi­nal­ge­richt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kri­mi­nal­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kri­mi­nal­ge­richt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Kriminalgericht ist ein spezialisiertes Gericht, das für die Verhandlung und Entscheidung von Straftaten zuständig ist. Es handelt sich hierbei um eine Zusammensetzung der Substantive "Kriminal-" und "Gericht". "Kriminal-" weist auf die Strafjustiz bzw. das Strafrecht hin, während "Gericht" auf eine staatliche Institution zur Rechtsprechung verweist. In der Grundform bezeichnen beide Substantive allgemein das Strafgericht, das für die Ahndung von Straftaten verantwortlich ist.

Beispielsatz: Das Kriminalgericht verhandelt zahlreiche Fälle von schweren Straftaten.

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