Kriminalhauptkommissar


Eine Worttrennung gefunden

Kri · mi · nal · haupt · kom · mis · sar

Das Wort Kri­mi­nal­haupt­kom­mis­sar besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kri­mi­nal­haupt­kom­mis­sar trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kri­mi­nal­haupt­kom­mis­sar" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Kriminalhauptkommissar" bezeichnet eine hohe Dienstgradstufe innerhalb der Polizei, insbesondere im Bereich der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Die Grundform ist "Kommissar", wobei "Hauptkommissar" eine höhere Stufe darstellt und durch den Zusatz "Kriminal" spezifiziert wird. Kriminalhauptkommissare sind in der Regel erfahrene Ermittler, die komplexe Straftaten aufklären und führende Aufgaben in der Fallbearbeitung übernehmen. Sie sind in der Regel verantwortlich für die Leitung von Ermittlungsteams und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Ihre Tätigkeit erfordert umfassende Fachkenntnisse in der Kriminalistik sowie interpersonelle Fähigkeiten im Umgang mit Zeugen und Verdächtigen.

Beispielsatz: Der Kriminalhauptkommissar leitete erfolgreich das Ermittlungsteam in dem komplexen Fall.

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