Kriminalrat


Eine Worttrennung gefunden

Kri · mi · nal · rat

Das Wort Kri­mi­nal­rat besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kri­mi­nal­rat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kri­mi­nal­rat" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Kriminalrat ist ein hochrangiger Polizeibeamter, der für kriminalpolizeiliche Angelegenheiten zuständig ist. In Deutschland handelt es sich meist um eine Position im höheren Dienst der Polizei, die Verantwortung für die Leitung und Organisation von Ermittlungen in schweren Straftaten hat. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Kriminal“ (von „Kriminalität“, also Verbrechen) und „Rat“ (hier im Sinne von Berater oder Ratgeber) zusammen. Die Position erfordert umfangreiche Fachkenntnisse in Strafrecht, Ermittlungstechniken und oftmals auch in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Beispielsatz: Der Kriminalrat berichtete über die neuesten Entwicklungen im Fall der vermissten Person.

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