Kronzeugenregelung


Eine Worttrennung gefunden

Kron · zeu · gen · re · ge · lung

Das Wort Kron­zeu­gen­re­ge­lung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kron­zeu­gen­re­ge­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kron­zeu­gen­re­ge­lung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kronzeugenregelung bezeichnet ein rechtliches Instrument, das in bestimmten Strafverfahren eingesetzt wird. Es ermöglicht Straftätern, die als sogenannte Kronzeugen auftreten und Informationen über andere Verbrecher liefern, Straffreiheit oder mildernde Umstände zu erhalten. Die Regelung zielt darauf ab, die Aufklärung schwerer Straftaten und die Verhaftung höhergestellter Krimineller zu fördern. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Kronzeuge“ (ein Zeuge, der entscheidende Informationen liefert) und „Regelung“ (eine festgelegte Vorgehensweise) zusammen.

Beispielsatz: Die Kronzeugenregelung ermöglicht es, dass Straftäter im Austausch für belastende Informationen im Zuge von Ermittlungen mildernde Strafen erhalten.

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