Kulturbeauftragten


Eine Worttrennung gefunden

Kul · tur · be · auf · trag · ten

Das Wort Kul­tur­be­auf­trag­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kul­tur­be­auf­trag­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kul­tur­be­auf­trag­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der "Kulturbeauftragte" ist eine Person, die offiziell dazu bestimmt ist, für kulturelle Belange und Aktivitäten zuständig zu sein. Diese Bezeichnung richtet sich nach dem Substantiv "Kultur" in der Grundform, das auf die künstlerische und intellektuelle Entwicklung einer Gemeinschaft oder eines Landes abzielt. Der "Kulturbeauftragte" kann beispielsweise in einer Gemeinde, einer Organisation oder einem Unternehmen tätig sein und verantwortlich sein für die Organisation von kulturellen Veranstaltungen, die Förderung von Künstlern und die Erhaltung des Kulturerbes.

Beispielsatz: Der Kulturbeauftragte organisierte ein aufregendes Festival, um regionale Künstler zu fördern.

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