Kündigungsabsicht


Eine Worttrennung gefunden

Kün · di · gungs · ab · sicht

Das Wort Kün­di­gungs­ab­sicht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kün­di­gungs­ab­sicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kün­di­gungs­ab­sicht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Kündigungsabsicht" bezeichnet den inneren Entschluss oder die Absicht, ein bestehendes Vertragsverhältnis, wie beispielsweise einen Arbeitsvertrag, zu beenden. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern "Kündigung" und "Absicht" besteht. Während "Kündigung" sich auf die formelle Beendigung eines Vertrags bezieht, beschreibt "Absicht" den Willen oder Plan dahinter. Die Kündigungsabsicht ist oft der erste Schritt, bevor eine formelle Kündigung ausgesprochen wird, und kann in verschiedenen Kontexten, wie Arbeitsverhältnissen oder Mietverträgen, auftreten.

Beispielsatz: Die Kündigungsabsicht muss schriftlich und fristgerecht beim Arbeitgeber eingereicht werden.

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