Kündigungsschutzklage


Eine Worttrennung gefunden

Kün · di · gungs · schutz · kla · ge

Das Wort Kün­di­gungs­schutz­kla­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kün­di­gungs­schutz­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kün­di­gungs­schutz­kla­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kündigungsschutzklage ist eine rechtliche Maßnahme, die von einem Arbeitnehmer eingereicht wird, um sich gegen eine ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zur Wehr zu setzen. Sie wird meist vor dem Arbeitsgericht erhoben und zielt darauf ab, die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen. Das Wort setzt sich zusammen aus „Kündigung“, was die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beschreibt, und „Schutzklage“, wobei „Schutz“ auf den rechtlichen Schutz des Arbeitnehmers hinweist und „Klage“ die formelle rechtliche Handlung darstellt.

Beispielsatz: Die Arbeitnehmerin reichte eine Kündigungsschutzklage ein, um gegen ihre ungerechtfertigte Entlassung vorzugehen.

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