Künstlersozialversicherung


Eine Worttrennung gefunden

Künst · ler · so · zi · al · ver · si · che · rung

Das Wort Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Künstlersozialversicherung ist eine besondere Form der Sozialversicherung in Deutschland, die Künstler und Publizisten absichert. Sie ermöglicht diesen Berufsgruppen, zu gleichen Bedingungen wie Angestellte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert zu sein. Der Begriff setzt sich aus den Worten "Künstler", "sozial" und "Versicherung" zusammen. Die Künstlersozialversicherung wird durch den Künstlersozialkasse (KSK) verwaltet, die einen Teil der Beiträge übernimmt, um die finanziellen Belastungen für Selbstständige im kreativen Bereich zu reduzieren. Ziel ist es, die soziale Absicherung für kreative Berufe zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Künstlersozialversicherung bietet Künstlern und Publizisten einen wichtigen Schutz im Falle von Krankheit und Altersvorsorge.

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