Länderbehörden


Eine Worttrennung gefunden

Län · der · be · hör · den

Das Wort Län­der­be­hör­den besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Län­der­be­hör­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Län­der­be­hör­den" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Länderbehörden sind staatliche Institutionen auf Landesebene, die im Auftrag der jeweiligen Landesregierungen agieren. Sie dienen der Verwaltung und Durchführung von Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Als Behörden haben sie in der Regel verschiedene Abteilungen und Referate, die für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig sind, wie beispielsweise das Finanzamt oder das Gesundheitsamt. Die Länderbehörden sind entscheidend für die Umsetzung und Ausführung der landesspezifischen Gesetze und Verordnungen. Sie stellen sicher, dass die Interessen der Länder auf verschiedenen Ebenen vertreten und gewahrt werden.

Beispielsatz: Die Länderbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung nationaler Gesetze auf regionaler Ebene.

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