Ladenschlußgesetzes


Eine Worttrennung gefunden

La · den · schluß · ge · set · zes

Das Wort La­den­schluß­ge­set­zes besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort La­den­schluß­ge­set­zes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "La­den­schluß­ge­set­zes" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Ladenschlußgesetzes“ ist die Genitivform des Substantivs „Ladenschlussgesetz“. Es bezeichnet ein Gesetz, das die Öffnungszeiten von Einzelhandelsgeschäften regelt. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, einheitliche Schließzeiten festzulegen, um sowohl den Verbrauchern als auch den Beschäftigten im Einzelhandel eine geregelte Arbeits- und Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Die Bestimmungen können je nach Region unterschiedlich sein und tragen dazu bei, den Wettbewerb und die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel zu beeinflussen.

Beispielsatz: Das Ladenschlussgesetz regelt die Öffnungszeiten der Geschäfte in Deutschland.

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