Ladenschlussgesetz


Eine Worttrennung gefunden

La · den · schluss · ge · setz

Das Wort La­den­schluss­ge­setz besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort La­den­schluss­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "La­den­schluss­ge­setz" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Ladenschlussgesetz regelt die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Deutschland. Es legt fest, bis wann Geschäfte ihre Türen für Kunden öffnen dürfen, um die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu schützen und eine ausreichende Erholungszeit zu gewährleisten. Das Gesetz ist nicht einheitlich, da Bundesländer unterschiedliche Regelungen treffen können. Wichtigste Aspekte sind die Schließzeiten unter der Woche sowie Vorschriften für Sonntage und Feiertage. Das Wort selbst ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus „Laden“, „Schluss“ und „Gesetz“, was die drei wesentlichen Konzepte der Regelung zusammenfasst.

Beispielsatz: Das Ladenschlussgesetz regelt die Öffnungszeiten von Geschäften in Deutschland.

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