Lagerscheine


Eine Worttrennung gefunden

La · ger · schei · ne

Das Wort La­ger­schei­ne besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort La­ger­schei­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "La­ger­schei­ne" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Lagerscheine sind Dokumente, die die Eigentumsrechte an bestimmten Waren oder Rohstoffen, die in einem Lager aufbewahrt werden, belegen. Sie dienen als Nachweis für die Lagerung und den Besitz der Waren und können oft zur Finanzierung oder als Sicherheit verwendet werden. Die Form „Lagerscheine“ ist der Plural von „Lagerschein“, welches ein zusammengesetztes Substantiv aus „Lager“ und „Schein“ ist. Lagerscheine garantieren Transparenz im Handel und ermöglichen die einfache Übertragung des Eigentums an den gelagerten Gütern.

Beispielsatz: Die Lagerscheine wurden sorgfältig geprüft, um den Bestand zu aktualisieren.

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