Laienplädoyer


Eine Worttrennung gefunden

Lai · en · plä · doy · er

Das Wort Lai­en­plä­doy­er besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lai­en­plä­doy­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lai­en­plä­doy­er" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein "Laienplädoyer" ist ein Plädoyer, das nicht von einem professionellen Juristen oder Rechtsanwalt gehalten wird, sondern von einer Person ohne juristische Ausbildung. Dabei versucht der Laienplädierende, auf verständliche Art und Weise Argumente und Informationen zu präsentieren, um seine Meinung oder Sichtweise zu einem rechtlichen Thema darzulegen. Durch die Verwendung einfacher Sprache und persönlicher Erfahrungen soll ein Laienplädoyer für ein breites Publikum verständlich und nachvollziehbar sein. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Laienplädoyer keine rechtliche Gültigkeit hat und daher nicht als offizielle juristische Position angesehen werden kann.

Beispielsatz: Das Laienplädoyer der Bürger verdeutlichte die Sorgen der Bevölkerung in der aktuellen Debatte.

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