Landesarbeitsgericht


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · ar · beits · ge · richt

Das Wort Lan­des­ar­beits­ge­richt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­ar­beits­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­ar­beits­ge­richt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Landesarbeitsgericht ist die zweite Instanz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Es ist ein Gericht auf Landesebene und entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte. Das Landesarbeitsgericht ist in der Regel mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Es überprüft die Entscheidungen der Arbeitsgerichte auf Rechtsfehler und trifft eine neue Entscheidung. In einigen Bundesländern tritt das Landesarbeitsgericht auch als erstinstanzliches Gericht auf, zum Beispiel bei Kündigungsschutzklagen von Beamten.

Beispielsatz: Das Urteil des Landesarbeitsgerichts wurde von beiden Parteien als richtungsweisend angesehen.

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