Landesbeamte


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · be · am · te

Das Wort Lan­des­be­am­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­be­am­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­be­am­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Landesbeamte" ist die Pluralform des Begriffs "Landesbeamter", der sich auf eine Person bezieht, die im Dienste eines Bundeslandes in Deutschland steht. Diese Beamten sind in verschiedenen öffentlichen Verwaltungen tätig, beispielsweise in Ministerien, Behörden oder Schulen, und erfüllen administrative Aufgaben. Landesbeamte genießen einen besonderen Status im öffentlichen Dienst, inklusive der Unkündbarkeit und spezifischen Pensionsregelungen. Die Tätigkeit umfasst oft die Umsetzung von Gesetzen und Richtlinien, die die jeweiligen Landesregierungen erlassen.

Beispielsatz: Die Landesbeamte arbeiten daran, die öffentlichen Dienstleistungen in unserem Bundesland zu verbessern.

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