Landesbeauftragter


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · be · auf · trag · ter

Das Wort Lan­des­be­auf­trag­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­be­auf­trag­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­be­auf­trag­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Landesbeauftragter" bezeichnet eine Person, die von einer Landesregierung oder einer zuständigen Behörde beauftragt wird, bestimmte Aufgaben oder Verantwortlichkeiten auf Landesebene zu übernehmen. Diese Rolle kann unterschiedliche Bereiche umfassen, wie zum Beispiel die Koordination von organisatorischen Maßnahmen, die Vertretung von Interessen oder die Umsetzung von politischen Entscheidungen. Der Begriff setzt sich aus "Land" (einem geografischen und administrativen Bereich) und "Beauftragter" (einer Person, die mit einem Auftrag betraut ist) zusammen. Die Form ist hier eine zusammengesetzte Substantivbildung im Deutschen.

Beispielsatz: Der Landesbeauftragte setzt sich für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger seines Bundeslandes ein.

Vorheriger Eintrag: Landesbeauftragten
Nächster Eintrag: Landesbedienstete

 

Zufällige Wörter: gepuschte Nationalgeschichte Nichtabstieg Spamordner Verbandsklasse