Landesdenkmalamt


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · denk · mal · amt

Das Wort Lan­des­denk­mal­amt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­denk­mal­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­denk­mal­amt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Landesdenkmalamt" setzt sich aus den Bestandteilen "Landes-", "Denkmal" und "-amt" zusammen. Es bezeichnet eine Behörde auf Landesebene, die für den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von kulturellem Erbe, insbesondere von Denkmälern, verantwortlich ist. Dazu gehören historische Gebäude, archäologische Stätten und andere Objekte von geschichtlichem Wert. Die Aufgabe des Landesdenkmalamts umfasst auch die Beratung von Eigentümern und die Förderung von Denkmalschutzprojekten.

Beispielsatz: Das Landesdenkmalamt fördert den Schutz und die Erhaltung historischer Gebäude in der Region.

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