Landesgerichtes


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · ge · rich · tes

Das Wort Lan­des­ge­rich­tes besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­ge­rich­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­ge­rich­tes" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Landesgerichtes“ ist die Genitivform des Substantivs „Landesgericht“. Es bezeichnet ein Gericht auf Landesebene, das für die Rechtsprechung in bestimmten rechtlichen Angelegenheiten zuständig ist. Landesgerichte sind in der Regel Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und befassen sich unter anderem mit Zivil- und Strafsachen. Sie können sowohl als erste Instanz als auch als Berufungsinstanz fungieren. Der Begriff spielt eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem, da Landesgerichte die rechtlichen Streitigkeiten innerhalb eines Bundeslandes klären und somit zur Rechtssicherheit und -ordnung beitragen.

Beispielsatz: Das Urteil des Landesgerichtes wurde heute veröffentlicht.

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