Landesgeschäftsführerin


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · ge · schäfts · füh · re · rin

Das Wort Lan­des­ge­schäfts­füh­re­rin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­ge­schäfts­füh­re­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­ge­schäfts­füh­re­rin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Landesgeschäftsführerin ist eine weibliche Führungskraft, die für die Geschäftsführung und Organisation eines Unternehmens oder einer Institution auf Landesebene verantwortlich ist. Der Begriff setzt sich aus „Landes-“ (beziehend auf einen bestimmten geografischen Bereich) und „Geschäftsführerin“ (der weiblichen Form von Geschäftsführer) zusammen. Die Landesgeschäftsführerin koordiniert administrative Abläufe, leitet Mitarbeiter und trägt zur strategischen Entscheidungsfindung auf dieser Ebene bei. Ihre Aufgaben können je nach Branche und Unternehmen variieren und beinhalten häufig die Vertretung des Unternehmens nach außen sowie die Pflege von Netzwerken.

Beispielsatz: Die Landesgeschäftsführerin organisierte erfolgreich die jährliche Konferenz.

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