Landesjugendamt


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · ju · gend · amt

Das Wort Lan­des­ju­gend­amt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­ju­gend­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­ju­gend­amt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Landesjugendamt" setzt sich aus den Bestandteilen "Landes", "Jugend" und "Amt" zusammen. Es bezeichnet eine Behörde, die auf Landesebene für die Belange der Jugend verantwortlich ist. Die Aufgaben des Landesjugendamts umfassen die Förderung der Jugendhilfe, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Beratung von Fachkräften und Familien. Das Landesjugendamt agiert häufig als Oberbehörde für die Jugendämter in den einzelnen Kommunen und spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung von Jugendhilfegesetzen.

Beispielsatz: Das Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter vor Ort in ihren Aufgaben.

Vorheriger Eintrag: Landesjägermeister
Nächster Eintrag: Landesjugendreferat

 

Zufällige Wörter: giftigster Mississippi Posaunenchors Streckmittel Verschlechterungen