Landeskartellbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · kar · tell · be · hör · de

Das Wort Lan­des­kar­tell­be­hör­de besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­kar­tell­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­kar­tell­be­hör­de" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Landeskartellbehörde ist eine staatliche Institution, die in den einzelnen Bundesländern für die Aufsicht und Kontrolle von Kartellen zuständig ist. Sie überwacht die Einhaltung des Kartellrechts und bekämpft wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und missbräuchliches Verhalten von Unternehmen. Die Landeskartellbehörde handelt eigenständig und ist nicht an Weisungen oder Anordnungen anderer Behörden gebunden. Sie verfügt über umfangreiche Befugnisse, wie z.B. die Durchführung von Untersuchungen, die Einholung von Informationen oder die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, für einen fairen Wettbewerb auf dem Markt zu sorgen.

Beispielsatz: Die Landeskartellbehörde prüft regelmäßig die Wettbewerbsbedingungen in der Region.

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