Landesmediengesetz


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · me · di · en · ge · setz

Das Wort Lan­des­me­di­en­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­me­di­en­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­me­di­en­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Landesmediengesetz regelt die Medienlandschaft auf Landesebene. Es legt unter anderem fest, welche Medienunternehmen eine Lizenz benötigen, um in dem Land tätig zu sein, und welche Kriterien sie erfüllen müssen. Das Gesetz regelt auch den Schutz von journalistischer Unabhängigkeit, den Zugang zu Informationen und die Sicherstellung der Meinungsvielfalt. Es dient dazu, die Qualität des Journalismus zu gewährleisten und den Bürgern einen umfassenden Zugang zu verschiedenen Medienkanälen zu ermöglichen. Das Landesmediengesetz kann je nach Bundesland unterschiedliche Formen und Regelungen haben.

Beispielsatz: Das neue Landesmediengesetz fördert die Vielfalt der Medienlandschaft in unserem Bundesland.

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