Landesrecht


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · recht

Das Wort Lan­des­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Landesrecht bezeichnet das Recht, das in einem einzelnen Bundesland gilt. Es umfasst die Gesetze, Verordnungen und sonstigen Rechtsnormen, die von der Landesregierung erlassen werden. Das Landesrecht steht neben dem Bundesrecht und kann in bestimmten Fällen von diesem abweichen. Es regelt unter anderem Angelegenheiten wie das Schul- und Hochschulwesen, das Polizeirecht und das Baurecht. Das Wort "Landesrecht" steht bereits in der Grundform und bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Beispielsatz: Das Landesrecht regelt die spezifischen Gesetze und Vorschriften, die in einem bestimmten Bundesland gelten.

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