Landesverwaltung


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · ver · wal · tung

Das Wort Lan­des­ver­wal­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­ver­wal­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­ver­wal­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Landesverwaltung" bezeichnet die staatliche Behörde oder den Verwaltungsapparat eines Bundeslandes in Deutschland. Sie ist für die Umsetzung von Gesetzen, die Organisation der öffentlichen Dienste und die Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Landesebene zuständig. Der Begriff setzt sich aus "Land" und "Verwaltung" zusammen. "Land" verweist auf ein geografisches und politisches Gebiet, während "Verwaltung" die Ausübung von Regierungsgewalt und die Regelung von Angelegenheiten beschreibt. Die Landesverwaltung ist ein wichtiges Element des föderalen Systems, das die Aufteilung und Verteilung von Macht zwischen verschiedenen Regierungsebenen regelt.

Beispielsatz: Die Landesverwaltung ist für die Umsetzung regionaler Gesetze und Vorschriften zuständig.

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