Landeswahlbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · wahl · be · hör · de

Das Wort Lan­des­wahl­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­wahl­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­wahl­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Landeswahlbehörde ist eine staatliche Institution, die für die Organisation und Durchführung von Wahlen auf Landesebene zuständig ist. Sie sorgt dafür, dass Wahlen fair und demokratisch ablaufen, indem sie unter anderem die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, die Prüfung der Wahlvorschläge und die Auswertung der Ergebnisse übernimmt. Die Landeswahlbehörde besteht normalerweise aus Vertretern verschiedener politischer Parteien und ist unabhängig von der Regierung. Durch ihre Arbeit trägt sie maßgeblich zur Sicherstellung eines gerechten Wahlprozesses bei.

Beispielsatz: Die Landeswahlbehörde ist für die Durchführung und Überwachung der Wahlen in unserem Bundesland zuständig.

Vorheriger Eintrag: Landeswahlausschuß
Nächster Eintrag: Landeswahlgesetz

 

Zufällige Wörter: Begleiters Karlsruhes Merkmalsausprägungen plumperem selbstständig