Landeswahlleiter


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · wahl · lei · ter

Das Wort Lan­des­wahl­lei­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­wahl­lei­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­wahl­lei­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Landeswahlleiter" setzt sich aus den Worten "Land", "Wahl" und "Leiter" zusammen. In dieser Zusammensetzung bezeichnet er die Person oder Behörde, die für die Durchführung von Wahlen auf Landesebene verantwortlich ist. Der Landeswahlleiter koordiniert die Wahlorganisation, sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ist zuständig für die Auszählung und Bekanntgabe der Wahlergebnisse. Diese Funktion ist entscheidend für die vertrauensvolle und ordnungsgemäße Durchführung demokratischer Wahlen in einem Bundesland.

Beispielsatz: Der Landeswahlleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen in seinem Bundesland.

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