Landgericht


Eine Worttrennung gefunden

Land · ge · richt

Das Wort Land­ge­richt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Land­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Land­ge­richt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Landgericht" bezeichnet in Deutschland ein Obergericht, das für Zivil- und Strafrechtssachen zuständig ist. Es gehört zur Gerichtsorganisation auf Landesebene und ist eine zweite Instanz, die gegen Entscheidungen der Amtsgerichte angerufen werden kann. Das Landgericht kann sowohl die Berufung als auch die Revision in bestimmten Fällen annehmen. Der Begriff setzt sich aus "Land", was auf die Zuordnung zu einem Bundesland hinweist, und "Gericht", als Institution zur Rechtsprechung, zusammen. Es handelt sich also um eine spezifische Form der Gerichtsbezeichnung im deutschen Rechtssystem.

Beispielsatz: Das Landgericht hat über den Fall entschieden und ein Urteil gefällt.

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