Leasingnehmer


Eine Worttrennung gefunden

Lea · sing · neh · mer

Das Wort Lea­sing­neh­mer besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lea­sing­neh­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lea­sing­neh­mer" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Leasingnehmer ist die natürliche oder juristische Person, die ein Leasingobjekt von einem Leasinggeber mietet oder pachtet. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Zahlungen für die Nutzung des Objekts über einen festgelegten Zeitraum zu leisten. Diese Form beschreibt einen spezifischen rechtlichen Status innerhalb eines Leasingvertrags. Der Leasingnehmer ist nicht Besitzer des Objekts, hat jedoch das Recht, es für die Dauer des Vertrags zu nutzen. Im Gegenzug für die Nutzung trägt er oft auch Verantwortung für Wartung und Versicherung des geleasten Gutes.

Beispielsatz: Der Leasingnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Raten pünktlich zu zahlen.

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