Leasingvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Lea · sing · ver · trag

Das Wort Lea­sing­ver­trag besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lea­sing­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lea­sing­ver­trag" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Leasingvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer über die Nutzung eines bestimmten Wirtschaftsguts, wie beispielsweise eines Autos oder einer Maschine, für einen bestimmten Zeitraum gegen eine regelmäßige Zahlung, die als Leasingrate bezeichnet wird. Der Leasingvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, wie etwa die Dauer des Vertrags, die Höhe der Zahlungen und die Möglichkeiten zur vorzeitigen Kündigung. Der Vertrag kann verschiedene Formen haben, wie beispielsweise einen Finanzierungs- oder operativen Leasingvertrag, abhängig davon, ob der Leasingnehmer das Eigentum am Wirtschaftsgut erwerben möchte oder nicht.

Beispielsatz: Der Leasingvertrag ermöglicht es uns, ein Fahrzeug langfristig zu nutzen, ohne es kaufen zu müssen.

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