Lebenspartnerschaftsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Le · bens · part · ner · schafts · ge · setz

Das Wort Le­bens­part­ner­schafts­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Le­bens­part­ner­schafts­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Le­bens­part­ner­schafts­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für eingetragene Lebenspartnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren regelt. Es trat 2001 in Kraft und bietet Partnern ähnliche Rechte und Pflichten wie in einer Ehe, einschließlich Fragen zu Erbrecht,unterhaltsrechtlichen Ansprüchen und sozialer Absicherung. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Lebenspartnerschaft“ und „Gesetz“ zusammen. „Lebenspartnerschaft“ bezeichnet die dauerhafte Gemeinschaft zwischen zwei Menschen, während „Gesetz“ auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinweist. Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde 2017 durch das Gesetz zur Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare ergänzt, das die Ehe formal auch für diese ermöglicht.

Beispielsatz: Das Lebenspartnerschaftsgesetz ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren, rechtlich anerkannt in einer Partnerschaft zusammenzuleben.

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