Legationsrat


Eine Worttrennung gefunden

Le · ga · ti · ons · rat

Das Wort Le­ga­ti­ons­rat besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Le­ga­ti­ons­rat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Le­ga­ti­ons­rat" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Legationsrat“ bezeichnet einen diplomatischen Titel, der in vielen Ländern verwendet wird. Er bezieht sich auf einen höheren Beamten oder Diplomaten, der in einer Botschaft oder Vertretung tätig ist, jedoch nicht die höchste Position innehat. Der Legationsrat ist oft für spezifische Aufgaben oder Fachgebiete zuständig, beispielsweise für politische, wirtschaftliche oder kulturelle Angelegenheiten. Die Form „Legationsrat“ setzt sich aus „Legation“ (die diplomatische Vertretung) und „Rat“ (der Ratgeber oder Berater) zusammen, was die beratende Funktion in der diplomatischen Arbeit unterstreicht.

Beispielsatz: Der Legationsrat präsentierte seine Vorschläge zur Verbesserung der diplomatischen Beziehungen.

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