Legislative


Eine Worttrennung gefunden

Le · gis · la · ti · ve

Das Wort Le­gis­la­ti­ve besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Le­gis­la­ti­ve trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Le­gis­la­ti­ve" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Legislative bezeichnet das gesetzgebende Organ in einem politischen System. Sie ist eine der drei Gewalten (neben Exekutive und Judikative) und hat die Aufgabe, Gesetze zu erlassen und zu verabschieden. In vielen Demokratien besteht die Legislative aus Parlamentsmitgliedern, die von den Bürgern gewählt werden. Dabei kann es unterschiedliche Formen geben, zum Beispiel ein Zweikammersystem (wie in Deutschland mit Bundestag und Bundesrat) oder ein Einkammersystem (wie in den meisten Bundesstaaten der USA). Die Legislative kontrolliert die Regierung und entscheidet über die Haushaltsmittel.

Beispielsatz: Die Legislative ist verantwortlich für die Erstellung und Verabschiedung von Gesetzen.

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