Legitimationsscheine


Eine Worttrennung gefunden

Le · gi · ti · ma · ti · ons · schei · ne

Das Wort Le­gi­ti­ma­ti­ons­schei­ne besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Le­gi­ti­ma­ti­ons­schei­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Le­gi­ti­ma­ti­ons­schei­ne" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Legitimationsscheine sind offizielle Dokumente, die zur Identifikation und Berechtigung einer Person dienen. Sie können beispielsweise im Kontext von medizinischen Leistungen, Reiseerlaubnissen oder Behördenangelegenheiten benötigt werden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Legitimation“ und „Scheine“ zusammen. „Legitimation“ beschreibt den Prozess, durch den jemand anerkannt wird, während „Scheine“ hier in der Pluralform für die entsprechenden Nachweise steht. Diese Form betont, dass mehrere solcher Dokumente vorliegen können oder erforderlich sind.

Beispielsatz: Die Legitimationsscheine müssen vor dem Zutritt zum Veranstaltungsraum vorgelegt werden.

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