Lehrbeauftragter


Eine Worttrennung gefunden

Lehr · be · auf · trag · ter

Das Wort Lehr­be­auf­trag­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lehr­be­auf­trag­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lehr­be­auf­trag­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Lehrbeauftragter ist eine Person, die an einer Bildungseinrichtung, wie beispielsweise einer Universität oder Fachhochschule, Lehrveranstaltungen abhält, jedoch nicht festangestellt ist. Die Aufgaben eines Lehrbeauftragten umfassen die Vermittlung von Lehrinhalten, die Durchführung von Seminaren oder Vorlesungen sowie die Betreuung von Studierenden. Als freie Mitarbeiter erhalten Lehrbeauftragte meist ein Honorar für ihre Tätigkeiten. Sie können entweder Hochschullehrer im Nebenamt sein, also hauptberuflich in einem anderen Arbeitsfeld tätig, oder auch Promovierende oder Fachkräfte aus der Praxis sein, die ihre Expertise in der Lehre einbringen.

Beispielsatz: Der Lehrbeauftragte hielt eine fesselnde Vorlesung über moderne Pädagogik.

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