Lehrverpflichtung


Eine Worttrennung gefunden

Lehr · ver · pflich · tung

Das Wort Lehr­ver­pflich­tung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lehr­ver­pflich­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lehr­ver­pflich­tung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Lehrverpflichtung bezeichnet die Pflicht oder Verpflichtung von Lehrenden, Unterricht zu erteilen und ihre Schüler zu unterrichten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Lehr“ (was mit Lehren oder Unterrichten zu tun hat) und „Verpflichtung“ (eine obligatorische Verantwortung) zusammen. Die Lehrverpflichtung ist oft vertraglich geregelt und kann sowohl die Anzahl der Unterrichtsstunden als auch die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen umfassen. Sie spielt eine zentrale Rolle im Bildungswesen, da sie sicherstellt, dass Lehrkräfte ihren pädagogischen Aufgaben nachkommen.

Beispielsatz: Die Lehrverpflichtung der Professoren umfasst sowohl Vorlesungen als auch die Betreuung von Studierenden.

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