Leihgebühr


Eine Worttrennung gefunden

Leih · ge · bühr

Das Wort Leih­ge­bühr besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Leih­ge­bühr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Leih­ge­bühr" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Leihgebühr bezeichnet die Gebühr, die für die Ausleihe von Gegenständen oder Dienstleistungen erhoben wird. Oft findet man den Begriff im Zusammenhang mit Bibliotheken oder Verleihdiensten, wo Nutzer für die temporäre Nutzung von Medien, Geräten oder anderen Objekten bezahlen. Die Leihgebühr ist eine Form der Entschädigung für den Verleiher, um den Wert und den möglichen Verschleiß eines geliehenen Gegenstandes zu berücksichtigen. In der Regel dient sie auch dazu, die Kosten für Verwaltung und Instandhaltung abzudecken. Die Leihgebühr kann je nach Art des Gegenstandes und Dauer der Ausleihe variieren.

Beispielsatz: Die Leihgebühr für das Buch beträgt zwei Euro pro Woche.

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