Leihvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Leih · ver · trag

Das Wort Leih­ver­trag besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Leih­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Leih­ver­trag" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Leihvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der die vorübergehende Überlassung eines Gegenstandes von einer Person (Verleiher) an eine andere Person (Entleiher) regelt. Der Entleiher verpflichtet sich, den geliehenen Gegenstand nach der vereinbarten Leihdauer in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Begriff „Leihvertrag“ setzt sich aus den Worten „Leih-“, was die Handlung des Ausleihens beschreibt, und „Vertrag“, was eine rechtliche Vereinbarung bezeichnet, zusammen. Leihverträge kommen häufig im Privaten, wie beim Ausleihen von Werkzeugen, sowie im geschäftlichen Kontext, wie bei Equipmentverleihen, zum Einsatz.

Beispielsatz: Der Leihvertrag regelt die Bedingungen für die vorübergehende Nutzung des Mietobjekts.

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