Leinenpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Lei · nen · pflicht

Das Wort Lei­nen­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lei­nen­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lei­nen­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Leinenpflicht ist eine Regel, die Hundebesitzer dazu verpflichtet, ihre Hunde an der Leine zu führen. Diese Vorschrift dient dem Schutz anderer Menschen, Tiere und der Umwelt. Die Leinenpflicht gilt in bestimmten Gebieten wie Parks, Spielplätzen oder Fußgängerzonen. Sie soll verhindern, dass Hunde unkontrolliert herumlaufen und potenziell Gefahr oder Unannehmlichkeiten verursachen. Die Form "Leinenpflicht" ist bereits die Grundform des Wortes, daher gibt es keine weitere Erläuterung dazu.

Beispielsatz: In vielen Städten gilt eine Leinenpflicht für Hunde, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.

Vorheriger Eintrag: leinenes
Nächster Eintrag: Leinensack

 

Zufällige Wörter: Diskriminierung Milwaukee Nachkommens Spitzfußstellungen Zeitlimit