Leistungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Leis · tungs · pflicht

Das Wort Leis­tungs­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Leis­tungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Leis­tungs­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die "Leistungspflicht" ist eine rechtliche Verpflichtung einer Person, eine bestimmte Leistung zu erbringen. In der Grundform handelt es sich um ein Substantiv, das in juristischen Kontexten verwendet wird. Diese Pflicht kann beispielsweise aus einem Vertrag, einem Gesetz oder einer behördlichen Anordnung resultieren. Bei Verträgen kann die Form der Leistungspflicht je nach Vereinbarung unterschiedlich sein, wie z.B. Geldzahlungen, Lieferungen von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen. Die Leistungspflicht besteht solange, bis die vereinbarte Leistung erbracht wurde oder die Verpflichtung anderweitig erlischt.

Beispielsatz: Die Leistungspflicht des Dienstleisters wird im Vertrag klar definiert.

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