Letztentscheidungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Letzt · ent · schei · dungs · recht

Das Wort Letzt­ent­schei­dungs­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Letzt­ent­schei­dungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Letzt­ent­schei­dungs­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Letztentscheidungsrecht bezeichnet das Recht, die endgültige Entscheidung in einer bestimmten Angelegenheit zu treffen. Es wird häufig in rechtlichen Kontexten verwendet, insbesondere in Bezug auf Gerichte oder Institutionen, die die letzte Instanz für die Klärung von Streitfragen oder die Auslegung von Gesetzen darstellen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „letzt“ (letztlich, abschließend) und „Entscheidungsrecht“ (das Recht, Entscheidungen zu treffen) zusammen. Das Letztentscheidungsrecht sichert, dass disputable Fragen nicht endlos geprüft werden, sondern jemand die Autorität hat, um einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen.

Beispielsatz: Das Letztentscheidungsrecht der Gerichte stellt sicher, dass strittige Fälle endgültig geklärt werden.

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