letztwilliger


Eine Worttrennung gefunden

letzt · wil · li · ger

Das Wort letzt­wil­li­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort letzt­wil­li­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "letzt­wil­li­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein "letztwilliger" ist eine Person, die eine letztwillige Verfügung getroffen hat oder im Rahmen eines Testaments festgelegt hat, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod aufgeteilt werden soll. Die letztwillige Verfügung kann in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags erfolgen. Diese rechtliche Vereinbarung regelt die Vermögensaufteilung und möglicherweise auch die Bestimmung von Erben und Vermächtnisnehmern. Das Adjektiv "letztwillig" beschreibt somit eine Person, die nach ihrem eigenen Willen über ihr Vermögen und seine Verteilung verfügt.

Beispielsatz: Der letztwillige Wunsch des Verstorbenen wurde in seinem Testament festgehalten.

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