Liegenschaftsbesitzer


Eine Worttrennung gefunden

Lie · gen · schafts · be · sit · zer

Das Wort Lie­gen­schafts­be­sit­zer besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lie­gen­schafts­be­sit­zer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lie­gen­schafts­be­sit­zer" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Liegenschaftsbesitzer“ setzt sich aus „Liegenschaft“ und „Besitzer“ zusammen. „Liegenschaft“ bezeichnet ein Grundstück oder eine Immobilie, die sich im Besitz einer Person oder Institution befindet. „Besitzer“ beschreibt jemanden, der das Eigentum an einer Sache, in diesem Fall an einer Liegenschaft, hat. Liegenschaftsbesitzer sind somit Individuen oder juristische Personen, die rechtlich für ein Grundstück verantwortlich sind, das ihnen gehört. Diese Verantwortung umfasst sowohl die Verwaltung als auch die Pflege der Immobilie sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Beispielsatz: Der Liegenschaftsbesitzer ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten an seiner Immobilie durchzuführen.

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