Lizenzinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Li · zenz · in · ha · ber

Das Wort Li­zenz­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Li­zenz­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Li­zenz­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Lizenzinhaber ist eine Person oder ein Unternehmen, das das Recht erworben hat, bestimmte Produkte, Technologien oder geistige Eigentumsrechte zu nutzen, die von einem Lizenzgeber bereitgestellt werden. Die Lizenz wird oft gegen eine Gebühr oder unter spezifischen Bedingungen erteilt. Lizenzinhaber können in verschiedenen Bereichen tätig sein, wie beispielsweise in der Software-, Musik- oder Markenbranche. Die Form des Wortes setzt sich aus dem Substantiv "Lizenz" und dem Substantiv "Inhaber" zusammen, wobei "Inhaber" hier die Bedeutung von "Besitzer" oder "Verwalter" trägt.

Beispielsatz: Der Lizenzinhaber ist dafür verantwortlich, die Nutzung der Software gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu überwachen.

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